Seit Beginn der Corona-Zeit testen wir in unserer Praxis Verdachtsfälle für Coronainfektionen. Hierfür liegt ein detailliertes Schutzkonzept vor welches erfordert, dass sich Patienten mit COVID-19-Verdacht zuerst telefonisch anmelden und sodann in einem speziellen Raum in der Praxis unter strikten Bedingung getestet werden. Bis zum Erhalt des Testresultates nach ca. 24 Stunden gilt eine Quarantänepflicht.
Werden Antikörpertests auf durchgemachte Coronainfektion gewünscht, so ist mit der Praxis abzuklären, in welchen Fällen die Kosten hierfür selbst getragen werden müssen. Die pauschale Aussage von BR Berset, dass hierfür der Bund aufkommt, ist nicht richtig.